Dentosophie und Abrechnung: Chancen, Herausforderungen und Wege zur Integration in die Zahnarztpraxis
Die Dentosophie gewinnt in der modernen Zahnmedizin zunehmend an Bedeutung. Als ganzheitlicher Behandlungsansatz, der Funktion, Haltung und Atmung in die zahnmedizinische Therapie integriert, eröffnet sie neue Wege in der Patientenversorgung. Doch mit dem Interesse an dieser innovativen Methode wachsen auch die Herausforderungen – insbesondere im Bereich der Abrechnung. Gerade weil die Dentosophie noch relativ jung im deutschen Markt ist, fehlen vielfach klare Leistungspositionen und damit Erfahrungswerte, wie diese Therapien korrekt dokumentiert und abgerechnet werden können.
Für viele Zahnarztpraxen, die mit dem Gedanken spielen, Dentosophie in ihr Behandlungsspektrum aufzunehmen, stellt sich deshalb nicht nur die fachliche, sondern auch die betriebswirtschaftliche Frage: Wie kann eine Leistung erbracht werden, die (noch) nicht eindeutig im BEMA oder der GOZ abgebildet ist? Und welche Spielräume gibt es für eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Abrechnung?
Was ist Dentosophie?
Dentosophie ist eine sanfte, funktionelle Therapie, die davon ausgeht, dass die Stellung der Zähne Auswirkungen auf die gesamte Körperhaltung, das emotionale Gleichgewicht und sogar die Atmung hat. Durch die Verwendung spezieller Mundstücke, z. B. des Activator Pléiade, wird eine Reharmonisierung von Kieferfunktion, Muskelspannungen und Körperhaltung erreicht. Besonders bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen mit chronischen Beschwerden oder Haltungsthemen, zeigt die Dentosophie vielversprechende Ergebnisse.
Abrechnung der Dentosophie: Der aktuelle Status quo
Die größte Herausforderung bei der Einführung der Dentosophie in der Zahnarztpraxis liegt in der Abrechnung. Da es sich um einen in Deutschland noch nicht standardisierten Fachbereich handelt, gibt es aktuell keine eindeutigen Leistungspositionen im BEMA oder in der GOZ, die sich unmittelbar auf dentosophische Leistungen beziehen.
Viele Leistungen, die im Rahmen der Dentosophie erbracht werden, bewegen sich an der Schnittstelle zwischen Funktionstherapie, Schienentherapie, myofunktioneller Therapie und ganzheitlicher Zahnmedizin. Das erschwert nicht nur die Dokumentation, sondern auch die Honorierung der Behandlung.
Praxisnahe Herausforderungen
- Unsicherheit in der Abrechnung: Ohne konkrete Leistungsziffern fehlt eine eindeutige Grundlage für die Honorarabrechnung.
- Kommunikation mit privaten Krankenversicherungen: Viele Versicherer lehnen eine Erstattung ab, weil sie die dentosophische Therapie nicht zuordnen können.
- Zeitlicher Mehraufwand: Dentosophie erfordert oft längere Sitzungen und mehr Beratung – bei unsicherer Honorierung.
- Fehlende Schulungsangebote für Verwaltungspersonal: Die Abrechnung erfordert Fachkenntnis, die in vielen Fortbildungen (noch) nicht vermittelt wird.
Lösungsansätze für die Abrechnung der Dentosophie
- Analogberechnung nach § 6(1) GOZ: Viele dentosophische Leistungen können als Analogposition abgebildet werden. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung und Dokumentation.
- Individuelle Honorarvereinbarungen: Bei privat versicherten Patienten bietet sich die Möglichkeit einer schriftlichen Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ an. Dabei müssen jedoch ebenfalls GOZ-Leistungsziffern angegeben werden – lediglich der Steigerungsfaktor und somit das Honorar werden individuell festgelegt.
- Transparente Patientenaufklärung: Eine umfassende Information über Therapieform, Aufwand und voraussichtliche Kosten schafft Klarheit für Patient:innen und stärkt das Vertrauensverhältnis.
- Schulung des Verwaltungsteams: Es lohnt sich, das Abrechnungspersonal gezielt im Umgang mit Analogpositionen und Dokumentationspflichten fortzubilden.
- Netzwerkbildung mit erfahrenen Praxen: Der Austausch mit Kolleg:innen, die bereits Erfahrung mit Dentosophie gesammelt haben, kann wertvolle Hinweise für die Abrechnung liefern.
Fazit: Dentosophie braucht Mut zur Pionierarbeit – auch in der Abrechnung
Die Integration der Dentosophie in die eigene Praxis bietet großes Potenzial – sowohl therapeutisch als auch wirtschaftlich. Wer diesen Weg gehen möchte, sollte sich jedoch bewusst sein, dass es derzeit keine standardisierten Abrechnungswege gibt. Gerade deshalb ist es wichtig, von Beginn an strukturiert vorzugehen, transparente Kommunikation mit Patient:innen zu pflegen und sich abrechnungstechnisch kompetent aufzustellen.
Dentosophie verlangt nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch strategisches Denken in der Abrechnung. Wer diesen Spagat schafft, kann sich langfristig ein Alleinstellungsmerkmal sichern – und seinen Patient:innen ganzheitliche Behandlung auf höchstem Niveau anbieten.
Dentosophie und Abrechnung müssen also gemeinsam gedacht werden. Wir von DENTAL.MORE betreuen bereits Praxen in diesem Bereich und stehen mit unserer fachlichen Expertise bei allen Fragen rund um die Abrechnung zuverlässig zur Seite.





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