IT-Sicherheit in Zahnarztpraxen: Die neue IT-Sicherheitsrichtlinie nach dem Digital-Gesetz
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wurden beauftragt, konkrete Vorgaben für die Umsetzung zu formulieren. Diese sind in der sogenannten IT-Sicherheitsrichtlinie verankert, die am 1. Juli 2025 aktualisiert und am 2. Juli 2025 offiziell in Kraft getreten ist.
Was regelt die IT-Sicherheitsrichtlinie?
Die IT-Sicherheitsrichtlinie legt verbindliche Anforderungen für die sichere digitale Infrastruktur in Zahnarzt- und Arztpraxen fest. Erstellt wurde sie im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für sensible Daten sicherzustellen – und das mit einem angemessenen Aufwand für die Praxen.
Laut § 390 SGB V muss die Richtlinie jährlich überprüft und mindestens alle zwei Jahre an die technische Entwicklung und das aktuelle Gefährdungspotential angepasst werden. Diese dynamische Anpassung sorgt dafür, dass die IT-Sicherheit stets auf dem aktuellen Stand bleibt.
Was bedeutet das für Zahnarztpraxen konkret?
Die aktualisierte Version der IT-Sicherheitsrichtlinie beinhaltet neue sowie überarbeitete Anforderungen, die bis spätestens zum 2. Januar 2026 umzusetzen sind. Dabei hat sich die KZBV dafür eingesetzt, dass diese Anforderungen praxisnah und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar bleiben.
Zahnarztpraxen sind somit verpflichtet, ihre IT-Systeme regelmäßig zu überprüfen, Sicherheitsupdates zeitnah einzuspielen und organisatorische Maßnahmen wie Mitarbeiterschulungen oder Zugriffsregelungen konsequent umzusetzen. Auch Themen wie sichere Passwörter, verschlüsselte Datenübertragung und Notfallmanagement gehören zu den zentralen Inhalten der Richtlinie.
Digital-Gesetz und IT-Sicherheit – eine sinnvolle Verbindung
Das Digital-Gesetz steht für Fortschritt und Sicherheit gleichermaßen. Es erkennt an, dass Digitalisierung im Gesundheitswesen nur dann erfolgreich sein kann, wenn IT-Sicherheit höchste Priorität hat. Mit der Verankerung der Sicherheitsanforderungen in einem gesetzlich geregelten Rahmen wird ein einheitlicher Standard geschaffen, der für alle Praxen gilt.
Besonders hervorzuheben ist, dass die KZBV bei der Ausarbeitung auf einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Sicherheit und Praxistauglichkeit geachtet hat. Dies trägt dazu bei, dass auch kleinere Praxen die Anforderungen erfüllen können, ohne ihre Abläufe erheblich umstrukturieren zu müssen.
Fazit: Jetzt handeln und IT-Sicherheit stärken
Mit dem Inkrafttreten der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie nach dem Digital-Gesetz sind Zahnarztpraxen gefordert, ihre IT-Systeme kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wer frühzeitig handelt, kann Sicherheitslücken schließen, gesetzlichen Vorgaben entsprechen und das Vertrauen seiner Patienten stärken.
Detaillierte Informationen, Umsetzungshilfen und FAQs stellt die KZBV auf ihrer Website zur Verfügung. Weitere Informationen zur IT-Sicherheitsrichtlinie und dem Digital-Gesetz finden Sie dort ebenfalls.
Die Zukunft ist digital – aber nur mit zuverlässiger IT-Sicherheit.
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