
IT-Sicherheit in Zahnarztpraxen: Die neue IT-Sicherheitsrichtlinie nach dem Digital-Gesetz
IT-Sicherheit in Zahnarztpraxen: Die neue IT-Sicherheitsrichtlinie nach dem Digital-Gesetz
Mit dem Inkrafttreten des Digital-Gesetzes (DigiG) hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung im Gesundheitswesen gemacht. Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Stärkung der IT-Sicherheit in Arzt- und Zahnarztpraxen, um hochsensible Gesundheits- und Patientendaten wirksam zu schützen.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wurden beauftragt, konkrete Vorgaben für die Umsetzung zu formulieren. Diese sind in der sogenannten IT-Sicherheitsrichtlinie verankert, die am 1. Juli 2025 aktualisiert und am 2. Juli 2025 offiziell in Kraft getreten ist.





